Akademikerplan

Erstinformation nach § 15 VersVermV

Kundeninformation zur Erfüllung der gesetzlichen Informationspflichten als Versicherungsmakler und Finanzanlagenvermittler.

1. Name, Anschrift und Kontaktdaten

Matthias Weirich
handelnd unter der Geschäftsbezeichnung Akademikerplaner

Finanz- und Vorsorgeberatung
Matthias Weirich
Hildegard-von-Bingen-Allee 8
50933 Köln

Telefon: 0151-23440050
E-Mail: info@akademikerplan.de

2. Tätigkeitsarten

Matthias Weirich ist tätig als:

  • Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO)

  • Finanzanlagenvermittler mit einer Erlaubnis nach § 34f Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO)

Als Versicherungsmakler bin ich nicht an einzelne Versicherungsunternehmen gebunden. Ich bin dem Auftrag meiner Kunden verpflichtet und vertrete deren Interessen gegenüber den Versicherern.

3. Gemeinsame Registerstelle nach § 11a Abs. 1 GewO

Die Eintragungen können über das öffentliche Vermittlerregister eingesehen werden:

Tätigkeit — Vermittlerregisternummer

Versicherungsvermittlung (§ 34d GewO) — D-XPUP-WXEBT-73
Finanzanlagenvermittlung (§ 34f GewO) — D-F-142-IGU1-47

Registerstelle:
Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK)
Breite Straße 29, 10178 Berlin
Telefon: 0180 600 58 50 (0,20 Euro/Anruf)
Web: www.vermittlerregister.info

4. Erlaubnis- und Aufsichtsbehörde

Für alle Erlaubnisse zuständig:

Versicherungsvermittlung: Industrie- und Handelskammer zu Köln
Unter Sachsenhausen 5-7
50667 Köln

5. Offenlegung von Beteiligungen

Nach § 15 Abs. 1 Nr. 3 VersVermV erklären wir:

  • Matthias Weirich hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.

  • Ein Versicherungsunternehmen oder dessen Mutterunternehmen hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an Matthias Weirich.

6. Berufshaftpflichtversicherung

Gemäß §§ 8–9 VersVermV besteht für die Vermittlertätigkeit eine Berufshaftpflichtversicherung:

  • Versicherer: Allianz Versicherungs-AG, 10900 Berlin

  • Geltungsbereich: gesamte Europäische Union sowie Vereinigtes Königreich

  • Deckungssumme: mindestens 1.300.000 € pro Schadenfall

7. Schlichtungsstellen / außergerichtliche Streitbeilegung

Für Beschwerden und Streitigkeiten stehen folgende Schlichtungsstellen kostenfrei zur Verfügung:

Für Versicherungen

Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
Telefon: 0800 3696000 (kostenfrei aus dt. Telefonnetzen)
Fax: 0800 3699000
E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
Web: www.versicherungsombudsmann.de

Für Private Kranken- und Pflegeversicherung

Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22, 10052 Berlin
Telefon: 0800 2550444 (kostenfrei aus dt. Telefonnetzen)
Web: www.pkv-ombudsmann.de


Für Finanzanlagen / Investmentfonds

Ombudsstelle für Investmentfonds beim BVI
Bundesverband Investment und Asset Management e.V.
Unter den Linden 42, 10117 Berlin
Web: www.ombudsstelle-investmentfonds.de



Europäische Online-Streitbeilegung (OS-Plattform)

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit:
ec.europa.eu/consumers/odr

Unsere E-Mail-Adresse für Beschwerden: info@akademikerplan.de

8. Beratung bei der Versicherungsvermittlung

Im Rahmen der Versicherungsvermittlung bieten ich eine Beratung entsprechend den gesetzlichen Vorgaben (§§ 60, 61 VVG) an. Als unabhängiger Versicherungsmakler analysiere ich den Markt objektiv und empfehle die für Sie passenden Lösungen.

9. Vergütung als Versicherungsmakler

Die Vergütung erfolgt – abhängig von Ihren Wünschen und den vermittelten Versicherungsprodukten – auf eine oder mehrere der folgenden Weisen:

  • konkret vereinbarte Zahlung durch den Kunden (Honorar / Servicegebühr), oder

  • in der Versicherungsprämie enthaltene Courtage, die vom jeweiligen Versicherungsunternehmen ausgezahlt wird, oder

  • Kombination aus beidem.

Vor Abschluss eines Versicherungsvertrags werden Sie über die konkrete Form der Vergütung informiert.

10. Vergütung bei der Finanzanlagenvermittlung und -beratung

Die Vermittlung und ggf. Beratung von Finanzanlagen wird ausschließlich durch Provisionen vergütet, die vom jeweiligen Produktanbieter gezahlt werden. Eine direkte Zahlung durch den Kunden erfolgt insoweit nicht.

11. Leistungsentgelt bei der Immobiliardarlehensvermittlung

Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehensvermittlung vom Darlehensgeber. Die Höhe richtet sich u.a. nach:

  • der Bruttodarlehenssumme,

  • Zinszahlungen,

  • Prämien.

Die konkrete Vergütungshöhe steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Erstinformation noch nicht fest. Sie wird im sogenannten ESIS-Merkblatt ausgewiesen, das Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss erhalten. Es können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.

12. Emittenten und Anbieter (Finanzanlagenvermittlung)

Matthias Weirich vermittelt Finanzanlagen einer Vielzahl von Emittenten und Produktanbietern. Die vollständige Anbieterliste sende ich Ihnen auf Anfrage gerne per E-Mail oder Post zu.

Anforderung an: info@akademikerplan.de

13. Mitgliedschaften

Mitglied im Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. (BuFi)

  • Teilnehmer am Streitbeilegungsverfahren des Versicherungsombudsmann e.V.

14. Beschwerden

Beschwerden können Sie jederzeit kostenfrei richten an:

Akademikerplaner - Matthias Weirich
Matthias Weirich
Hildegard-von-Bingen-Allee 8
50933 Köln

Telefon: 0151 - 23440050
E-Mail: info@akademikerplan.de

Wir bestätigen Ihnen den Eingang der Beschwerde unverzüglich und teilen Ihnen die voraussichtliche Bearbeitungszeit mit. Sollte unsere Antwort nicht zu Ihrer Zufriedenheit ausfallen, steht Ihnen der Weg zu den unter Punkt 7 genannten Schlichtungsstellen offen.

15. Anwendbare Rechtsvorschriften

Auf unsere Tätigkeit sind insbesondere folgende Vorschriften anwendbar:

  • § 34d Gewerbeordnung (GewO) – Versicherungsvermittlung

  • § 34f Gewerbeordnung (GewO) – Finanzanlagenvermittlung

  • § 34i Gewerbeordnung (GewO) – Immobiliardarlehensvermittlung

  • §§ 59 – 68 Versicherungsvertragsgesetz (VVG)

  • Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung (VersVermV)

  • Verordnung über die Finanzanlagenvermittlung (FinVermV)

  • Verordnung über die Immobiliardarlehensvermittlung (ImmVermV)

Die jeweils aktuellen Fassungen können auf www.gesetze-im-internet.de eingesehen werden.